Kinderbetreuung
- Städte- und Gemeindebund widerspricht sich selbst
Der Städte- und Gemeindebund meldet heute, eine Rückkehr
zur Ganztagsbetreuung sei für die Kommunen zu teuer. Das
ist kurz vor dem ersten Volksentscheid Sachsen-Anhalts nichts
als pure Panikmache. Das ist ein auch deutlicher Widerspruch zu
früheren Argumentationen des Städte- und Gemeindebundes.
In einer Pressemeldung vom 10.12.2002 kurz vor Einführung
des KiFöG äußerte der Städte- und Gemeindebund,
dass die Gemeinden zwangsläufig höhere Kosten als bisher
tragen müssen.
Mit Einführung
des Kinderförderungsgesetzes im März 2003 ist in der
Tat eine Mehrbelastung vieler kommunaler Haushalte einhergegangen.
Ursache für die damalige Belastung der kommunalen Haushalte
war die Tatsache, dass die Gemeinden mit der neuen Rechtsgrundlage
viel stärkere Kürzungen bei den Zuschüssen in Kauf
nehmen mussten, als sie durch Entlassungen von Erzieherinnen einsparen
konnten. Darüber hinaus bewirkte die Entlastung der Landkreise
durch das Kinderförderungsgesetz keine Absenkung der Kreisumlage
im Landesdurchschnitt.
Eine Rückkehr
zum alten Verteilungsmechanismus vor dem jetzigen Kinderförderungsgesetz,
wie er durch das Gesetz des Bündnisses Für ein
kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt gefordert
wird, würde diesen Prozess wieder rückgängig machen,
da es bei einem erfolgreichen Ausgang des Volksentscheides zu
höheren Landes- und Landkreispauschalen für die Kinderbetreuung
kommen wird.
Eva von Angern
Kinder- und jugendpolitische Sprecherin
Magdeburg,
17.01.2005
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