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               Behauptung 
                der Landesregierung, dass Elternbeiträge bei Erfolg des Volksentscheides 
                steigen, ist definitiv widerlegt 
               
                Die Argumentation der Landesregierung, dass der Volksentscheid 
                zu einer Erhöhung der Elternbeiträge im Falle eines 
                Erfolges führen würde, ist falsch. Die Zahlen des Landesjugendamtes 
                belegen eindeutig, dass die Elternbeiträge mit Einführung 
                der jetzt geltenden Rechtsgrundlage gestiegen sind. 
              Die durchschnittlichen 
                Elternbeiträge für einen Ganztagsplatz in der Krippe 
                betrugen 2002 133,00 Euro, im Jahr 2003 155,70 Euro. Das ist eine 
                Steigerung von 22,70 Euro (+ 14,58 %). Die durchschnittlichen 
                Elternbeiträge für einen Ganztagsplatz im Kindergarten 
                betrugen 2002 115,04 Euro, im Jahr 2003 129,75 Euro. Das ist eine 
                Steigerung von 14,71 Euro (+ 11,34 %). Die landesweit höchsten 
                Elternbeiträge betrugen 2002 348,00 Euro für die Krippe 
                und 336,00 Euro für den Kindergarten. 2003 lagen die höchsten 
                Elternbeiträge landesweit bei 360,00 Euro für Kindergarten 
                und Krippe. 
              Ursache für 
                die damalige Erhöhung der Elternbeiträge war die Tatsache, 
                dass die Gemeinden mit der neuen Rechtsgrundlage viel stärkere 
                Kürzungen bei den Zuschüssen in Kauf nehmen mussten, 
                als sie durch Entlassungen von Erzieherinnen einsparen konnten. 
                Darüber hinaus bewirkte die Entlastung der Landkreise durch 
                das Kinderförderungsgesetz keine Absenkung der Kreisumlage 
                im Landesdurchschnitt. 
              Eine Rückkehr 
                zum alten Verteilungsmechanismus vor dem jetzigen Kinderförderungsgesetz, 
                wie er durch das Gesetz des Bündnisses Für ein 
                kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt gefordert 
                wird, würde diesen Prozess wieder rückgängig machen. 
                Das heißt, so wie die Weichen 2003 in Richtung höherer 
                Elternbeiträge gestellt wurden, würden sie mit Annahme 
                des Gesetzes des Bündnisses in Richtung niedrigerer Beiträge 
                gestellt werden. Letztlich entscheiden werden jedoch die Gemeinderäte. 
                Dabei ist es nicht auszuschließen, dass trotz einer Entlastung 
                durch das Gesetz des Bündnisses höhere Elternbeiträge 
                beschlossen werden, um den eigenen Anteil noch stärker zu 
                reduzieren. 
              Wer trotz 
                der Zahlen des Landesjugendamtes immer noch behauptet, dass der 
                Erfolg des Volksentscheides zu höheren Elternbeiträgen 
                führt, ist nicht nur unseriös sondern verbreitet ganz 
                bewusst Falschmeldungen. 
               
                Eva von Angern, MdL 
                Kinder- und Jugendpolitische Sprecherin 
              Magdeburg, 
                13.01.2005 
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