Schicksal
des Halberstädter Schlachthofes endgültig besiegelt
PDS-Landtagsfraktion fordert nach wie vor Korrektur des Gesetzentwurfes
Nach der heutigen
Sitzung des Finanzausschusses erklärten die finanzpolitische
Sprecherin der PDS-Fraktion Dr. Petra Weiher und der Abgeordnete
Dr. Detlef Eckert zur geplanten Umsetzung einer EU-Richtlinie
zu fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften
und den damit verbundenen Fleischbeschaugebühren:
"Erneut
stand das Thema der Umsetzung europarechtlicher Vorschriften auf
der Tagesordnung des Finanzausschusses im Landtag. Ziel war die
Abfassung einer endgültigen Beschlussempfehlung für
den Landtag.
Bereits im
August hatte der Landwirtschaftsausschuss mehrheitlich keiner
Änderung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zugestimmt,
die mindestens die rückwirkende In-Kraft-Treten-Regelung
verhindert hätte und darüber hinaus die Kosten auf die
Höhe der europäischen Vorschriften begrenzt hätte.
Auch heute wurde dem erneuten Antrag der PDS-Fraktion, das Gesetz
erst nach seiner Verkündung und auf der Grundlage der EU-Gebührenregelung
in Kraft treten zu lassen, nicht zugestimmt.
Dagegen wurde
mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen einem Änderungsantrag
zugestimmt, der die Rückwirkung der Gebührenregelung
auf 1992 festschreibt. Damit sind die Koalitionsfraktionen von
ihrem Vorhaben, zumindest die Rückwirkung auf 1997 zu beschränken,
völlig abgerückt.
Somit ist
mit einem rückwirkenden Inkrafttreten ab 1992 von Gebühren,
die der Landkreis Halberstadt als für sich kostendeckend
ansieht, wahrscheinlich das Aus für den traditionellen Halberstädter
Schlachtbetrieb besiegelt.
Nachforderungen in Millionenhöhe werden durch ihn nicht zu
leisten sein.
Die PDS-Fraktion
verurteilt aufs Schärfste diese mittelstandsfeindliche Politik
von CDU und FDP, auf deren Betreiben der Gesetzentwurf mit diesem
Inhalt in den Landtag eingebracht wurde. Die PDS fordert die anderen
Fraktionen auf, bis zur abschließenden Behandlung im Landtag
im Dezember ihre Meinung zu überdenken und zu korrigieren."
Magdeburg,
den 17.11.2004
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