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               PDS 
                zum Urteil des Landesverfassungsgerichtes: Kinderrechte bleiben 
                außen vor 
                 
                 
                
               Das Urteil 
                des Landesverfassungsgerichts zum Kinderförderungsgesetz 
                war zu erwarten. Die PDS hat die Rechtmäßigkeit des 
                KiFöG nie in Frage gestellt. Keine Ganztagskinderbetreuung 
                für arbeitslose Eltern, das bedeutet aber auch: Von Kindern 
                ist da leider keine Rede. Hier wird der gravierende Unterschied 
                in der Herangehensweise an die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt 
                deutlich. 
              Die PDS ist 
                der Auffassung, dass es sich hinsichtlich gleicher Startchancen 
                für alle Kinder, also auch für die arbeitsloser Eltern, 
                vornehmlich nicht um eine rechtliche Frage handelt, sondern vielmehr 
                um eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der politischen Prioritätensetzung. 
                Auch ein Ganztagsanspruch für alle Kinder ist und war unter 
                dem bis März 2003 geltenden Kinderbetreuungsgesetz verfassungsrechtlich 
                unbedenklich.  
              Dass CDU und 
                FDP ihr Handeln mit diesem Urteil bestätigt sehen, liegt 
                zwar in der Natur der Sache, wird aber letztendlich am 23. Januar 
                2005 durch das Volk entschieden. An diesem Tag werden die Bürgerinnen 
                und Bürger Sachsen-Anhalts die politische Prioritätensetzung 
                im Land nachhaltig beeinflussen. 
              Unverständlich 
                ist in diesem Zusammenhang die Meinung des Städte- und Gemeindebundes, 
                der den Gesetzentwurf des Bündnisses Für ein kinder- 
                und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt mit der Begründung 
                ablehnt, damit würde ein finanzieller Mehraufwand für 
                die Kommunen einhergehen. Richtig ist vielmehr, dass bei einem 
                erfolgreichen Volksentscheid die Landesausgaben pro betreutem 
                Kind deutlich steigen würden. Kreisangehörige Gemeinden 
                und Eltern würden dadurch entlastet.  
              Vor dem Hintergrund 
                der Entscheidung des Städte- und Gemeindebundes erscheint 
                es widersinnig, dass momentan gerade Kommunen wie Halle und Naumburg 
                Verfassungsbeschwerde einreichen. Sie beklagen den deutlichen 
                finanziellen Mehraufwand durch das geltende Kinderförderungsgesetz. 
              Die PDS unterstützt 
                weiterhin den Erfolg des Volksentscheides, es geht in dieser Frage 
                um die Rechte von Kindern, und genau diese werden vom jetzt geltenden 
                Gesetz nach Auffassung der PDS beschnitten. 
              Eva von Angern 
                Kinder- und Jugendpolitische Sprecherin 
              Magdeburg, 
                16.11.2004 
                   
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