|  
               PDS 
                fordert komplette Streichung von Trennungsgeld für Minister 
                 
                 
                
               Zur Absicht 
                der Landesregierung, das Ministergesetz des Landes zu ändern, 
                erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der 
                Fraktion Dr. Frank Thiel: 
              "Nachdem 
                im Sommer diesen Jahres die Wogen um die Sonderbezüge der 
                Minister hochschlugen, sah sich die Landesregierung veranlasst, 
                nun endlich eine Änderung des Ministergesetzes herbeizuführen. 
                Die PDS bleibt bei ihrer Forderung nach kompletter Streichung 
                der Ansprüche von Ministern auf eine dauerhafte Entschädigung 
                für eine getrennte Haushaltführung.  
              Minister des 
                Landes Sachsen-Anhalt zu sein, bedeutet nach Verfassungsauftrag 
                : Die Landesregierung ist das oberste Organ der vollziehenden 
                Gewalt. Als Mitglied im obersten Organ sind sie dem Land verpflichtet. 
                Zur Ausübung ihrer Tätigkeit erhalten sie eine angemessene 
                Vergütung, die alle Aufwendungen zur Ausübung des Amtes 
                beinhaltet. 
              Den zahllosen 
                Wochenendpendlern, die im Zeitalter von Mobilität und Flexibilität 
                in der Woche ihren Arbeitsort irgendwo in Deutschland haben und 
                ihre Familie nur am Wochenende sehen, wäre bei Weiterzahlung 
                dieser Entschädigung zu erklären, warum dies geschieht. 
                Deren Arbeitgeber haben wohl kaum Veranlassung, ihnen dafür 
                Trennungsgeld zu zahlen. 
              Die PDS ist 
                der Auffassung, dass es ausreicht, eine Regelung wie in Brandenburg 
                zu finden: Die Mitglieder der Landesregierung erhalten eine Entschädigung 
                für die infolge der Ernennung oder Entlassung erforderlich 
                werdenden Umzüge wie ein Landesbeamter der höchsten 
                Besoldungsgruppe." 
                 
                 
              Magdeburg, 
                9. November 2004 
               
               
            
  |